0180 1 234566 24-Stunden-Notruf

Dass im Fall eines Brand- oder Wasserschadens schnelles Handeln erforderlich ist, gehört zu den Binsenweisheiten im Schadenmanagement. Doch was geschieht, nachdem man vor Ort den Notruf bei der der Feuerwehr ausgelöst hat, die internen Stellen informiert sind und der Schaden der Versicherung und ggf. dem Makler angezeigt wurde?

Lesen Sie hier den Artikel aus der VersicherungsPraxis 02/2016 „SOFORTMASSNAHMEN – DIE ERSTEN STUNDEN ENTSCHEIDEN“

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Cornelia Meyer von Bremen
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