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Meldeformular Hinweisgebersystem

Mit dem folgenden Formular helfen Sie uns gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität sowie Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen vorzugehen! Jeder Hinweis auf mögliche Straftaten und sonstige meldefähigen Verstöße ist wichtig und hilft Schäden zu verhindern.

Bitte beschreiben Sie den Verstoß und Ihre Beobachtung möglichst detailliert und beantworten Sie nach Möglichkeit die folgenden W-Fragen:

  • WO und WANN hat sich der Verstoß ereignet?
  • WAS ist genau passiert?
  • WER war am Verstoß beteiligt?
  • WIE / WARUM ist es mutmaßlich zu dem Verstoß gekommen?
  • WELCHE Begleitumstände sind relevant?
  • WELCHE Folgen hatte der Verstoß für Sie selbst, die am Geschehen Beteiligten oder die Gesellschaft?
  • Gegen WELCHE Norm oder Vorschrift wurde verstoßen?

Auf welche Region und Niederlassung bezieht sich Ihre Beobachtung bzw. der Verstoß?

Sie haben die Wahl, die Meldung anonym abzugeben oder bei Nennung Ihres Namens und der Kontaktdaten. In letzterem Falle können Sie zusätzlich bestimmen, ob Ihr Name zwecks Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutze Ihrer Person alleine nur der externen Meldestelle und neutralen Personen in der gewählten Region bekannt bleibt, oder ob Ihr Name auch für Rückfragen an die betroffene BELFOR Niederlassung weitergegeben werden darf. In jedem Falle erfolgt die Weitergabe nur insoweit als es für die Aufklärung des Falles erforderlich ist.

Ich möchte die Meldung

 

Beachten Sie, dass wir Ihnen nur bei Nennung Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten, eine Rückmeldung über die Maßnahmen geben können, die sich aus Ihrer Meldung ergeben haben. Mit Angabe Ihrer Kontaktdaten erlauben Sie uns die Kontaktaufnahme mit Ihnen, sofern wir Rückfragen haben, die zur Aufklärung des Falles dienlich sind.

 

Mein Name und Kontaktdaten

Rechtshinweis

Bitte beachten Sie, dass auch bei anonymer Meldung personenbezogene Daten, die technisch erforderlich sind, erhoben werden, die ggf. Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

In jedem Falle sind Sie gemäß § 3 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HSchG) gegenüber einer nachteiligen Behandlung oder Sanktionen geschützt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen über Verstöße wahr sind und die Verstöße in den Geltungsbereich des HSchG fallen (Details hierzu siehe §2 HSchG). Eine strafbare Übertretung begeht, wer u.a. wissentlich falsche Meldungen von Verstößen an die interne Meldestelle abgibt (siehe §21 HSchG).

Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine automatisierte Zusendung der Formulardaten.

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